Zunächst sei dieser beispiellose Akt des Terrors präsentiert:
Abbildung 1: Beispielloser Akt des Terrors
[Tipp: Man beachte das Fahrrad]
[Tipp: Man beachte das Fahrrad]
Die Tatzeit liegt vermutlich in der Nacht von Samstag auf Sonntag (da aufgenommen am Sonntag Spätnachmittag). Ein Terroranschlag wie er im Buche steht:
Verunsicherung und Verängstigung der Bevölkerung durch Darstellung von Chaos und unmöglicher Unordnung sowie mutmaßliche Verschleppung fremden Eigentums.
Den Behörden passt da die Vorratsdatenspeicherung sicher prima ins Ermittlungsgefüge, denn jetzt bleiben ihnen noch etwas mehr als 5 Monate um in die Gänge zu kommen und die Videoaufnahmen der angrenzenden Geldautomaten (siehe Luftbild) zu sichern. Damit wird dann eine "zeitnahe" (im Sinne behördlicher Zeitnähe) Aufklärung ermöglicht werden.
Abbildung 2: Luftbild des Tatorts
Und die Effektivität von Videobeweisen für die Terrorprävention ist ja inzwischen bekannt, wie z.B. im vorigen Post beschrieben.
1 Kommentar:
Wow, danke für die Analyse, jetzt weiß ich, wo die Kameras alle sind. Übrigens, das veröffentlichen von Kamerastandpunkten muß noch als terroristischer Akt gewertet werden, als Informatiker wisst ihr ja: Security by obscurity is the best security of all! Oder so ähnlich. Ich hab ja gekündigt, ich kenn mich ja nicht aus.
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