Mittwoch, 16. Januar 2008

Argumente für die Vorratsdatenspeicherung?

Jetzt wird das Herz unseres Wahrheitsministers Innenministers sicher vor Freude hüpfen, denn Folgendes ist jetzt doch bestimmt ein weiteres tolles Beispiel, wie die Terrorbekämpfung nachhaltig (also nicht präventiv) durch die Vorratsdatenspeicherung profitiert und wir ganz bestimmt besser Schlafen können:

Zunächst sei dieser beispiellose Akt des Terrors präsentiert:


Abbildung 1: Beispielloser Akt des Terrors
[Tipp: Man beachte das Fahrrad]

Die Tatzeit liegt vermutlich in der Nacht von Samstag auf Sonntag (da aufgenommen am Sonntag Spätnachmittag). Ein Terroranschlag wie er im Buche steht:

Verunsicherung und Verängstigung der Bevölkerung durch Darstellung von Chaos und unmöglicher Unordnung sowie mutmaßliche Verschleppung fremden Eigentums.

Den Behörden passt da die Vorratsdatenspeicherung sicher prima ins Ermittlungsgefüge, denn jetzt bleiben ihnen noch etwas mehr als 5 Monate um in die Gänge zu kommen und die Videoaufnahmen der angrenzenden Geldautomaten (siehe Luftbild) zu sichern. Damit wird dann eine "zeitnahe" (im Sinne behördlicher Zeitnähe) Aufklärung ermöglicht werden.


Abbildung 2: Luftbild des Tatorts

Und die Effektivität von Videobeweisen für die Terrorprävention ist ja inzwischen bekannt, wie z.B. im vorigen Post beschrieben.

Sonntag, 6. Januar 2008

Truth is Fiction

Daß es im Wahlkampf nicht immer besonders ehrlich zugeht, ist längst nichts Neues mehr. Daher sollte sich eigentlich niemand über die neuesten Betrachtungen unseres Wahrheitsministers Innenministers wundern.

Wie u.a. heise berichtet, stellte er gestern auf einer Wahlkampfveranstaltung in München eine Verbindung zwischen der Aufklärung des dortigen U-Bahn-Überfalls und dem Nutzen der seit dem ersten Januar in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung her.
"Der CDU-Politiker meinte, dass die Festnahme der zwei Täter, die im Dezember einen Rentner überfallen haben, mittels Vorratsdaten erfolgt sei, weshalb deren Speicherung nötig sei."

Das ist ein schlagendes Argument, und praktisch nicht zu widerlegen - Wäre da nicht die Tatsache, daß es nicht stimmt!

Heise schreibt weiter: "Allerdings wurden die Täter zu einem Zeitpunkt, an dem das Gesetz noch gar nicht in Kraft war, nicht mittels Vorratsdaten, sondern durch die Ortung eines gestohlenen Mobiltelefons ermittelt. Auch in dem zweiten spektakulären Fall [gestern morgen] wurden die Täter weder durch Vorratsdaten noch durch die ebenfalls ins Feld geführte Videoüberwachung gefasst, sondern durch Zeugenaussagen."

So gesehen sind beide Vorfälle eher schlecht zur Verteidigung tiefer Einschnitte in die Privatsphäre aller Bürger geeignet. Vielmehr sind es zwei Beispiele dafür, wie Verbrechen mit den schon vorher vorhandenen Methoden aufgeklärt werden können.

Eine kleine Freude bleibt dabei, daß es in München auch Menschen anderer Meinung gibt. Je mehr davon sich trauen, aktiv zu werden, desto eher können wir auf diese netten TShirts verzichten.